Gentechnik - Kennzeichnung muss bleiben!

Bisher ist Gentechnik in der EU streng reguliert. Verbraucher*innen können selbst entscheiden, was auf ihre Teller kommt. Die EU-Kommission will das noch im Herbst 2025 ändern und gentechnisch manipulierte Pflanzen ohne Prüfung und Kennzeichnung zulassen. Dabei gibt es viele gute Gründe, warum die Gentechnik-Gesetze sinnvoll sind.

Zuletzt bearbeitet 04.12.2025

Neue Verfahren der Gentechnik (NGT) ermöglichen es, jedes Gen in jeder Lebensform zu verändern und die Veränderung weiterzuverbreiten. Bisher ist Gentechnik in der EU streng reguliert. Verbraucher*innen können selbst entscheiden, was auf ihre Teller kommt.

Im europäischen Gesetzgebungsverfahren zur neuen Gentechnik (NGT) droht aktuell die umfassende Deregulierung: am 3.12.2025 erzielten die EU-Institutionen im Trilogverfahren eine entsprechende Einigung. Olaf Bandt, Vorsitzender beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kommentiert:

"Die Einigung im Trilog ist inakzeptabel. Der Wegfall der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel widerspricht dem erklärten Willen der großen Mehrheit der Verbraucher*innen in Europa. Damit würde es in Zukunft keine Selbstbestimmung mehr für Verbraucher*innen, Land- und Lebensmittelwirtschaft geben. Die Umwelt sehenden Auges unnötigen Risiken auszusetzen, indem die Risikoprüfung gestrichen wird, ist nicht hinzunehmen. Jetzt kommt es darauf an, dass Deutschland im Agrarrat diesem Ergebnis nicht zustimmt. Im EU-Parlament würde eine Mehrheit nur zustande kommen, wenn die EVP gemeinsam mit extrem rechten Fraktionen stimmt. Wenn eine solche Allianz beschließt, dass 450 Millionen Menschen künftig gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne Kennzeichnung essen müssen, dann ist das ein Tabubruch." 

 

BUND-Newsletter abonnieren!

Vier gute Gründe, warum die bisherigen Gentechnik-Gesetze sinnvoll sind

1. Verbraucher:innen haben die Wahl 

Eine eindeutige Kennzeichnung aller gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und der daraus hergestellten Produkte garantiert uns allen, selbst entscheiden zu können, was auf dem Teller landet. Durch die derzeitigen Gentechnik-Gesetze ist das garantiert. Über 90 Prozent der Verbraucher:innen in Deutschland ist das wichtig. Nur durch eine Kennzeichnungspflicht können Verbraucher:innen, aber auch Bäuer:innen oder Züchter:innen selbst entscheiden, welche Lebensmittel sie anbauen und kaufen möchten. Im Falle einer Deregulierung der Gentechnik würde diese Pflicht zur Kennzeichnung – und damit die sogenannte Wahlfreiheit – entfallen.

2. Die Möglichkeit, Lebensmittel ohne Gentechnik anzubauen

Gentechnikfreie Lebensmittel können sowohl ökologisch als auch konventionell angebaut werden. Die Hersteller*innen von gentechnikfreien Lebensmitteln möchten nicht, dass ihr Saatgut, ihre Pflanzen oder die Produkte daraus durch GVO verunreinigt werden (Kontamination). Das derzeitige Gentechnik-Gesetz sieht zu ihrem Schutz sogenannte Koexistenzmaßnahmen vor. In der Praxis bedeutet das, dass Abstandsregeln zwischen Feldern mit und ohne GVO eingehalten werden müssen. Bei der Lagerung und der Verarbeitung von gentechnikfreien Produkten muss ebenfalls auf eine strikte Trennung von GVO geachtet werden. Im Falle einer Deregulierung wären diese Schutzmaßnahmen nicht mehr vorgeschrieben. Biologische und konventionelle Landwirtschaft "ohne Gentechnik" wäre massiv erschwert.

3. Die Umwelt und wir alle profitieren vom Vorsorgeprinzip

Risikoreiche Technologien wie Gentechnik müssen in der EU so eingeführt werden, dass keine unwiderruflichen Schäden für Umwelt und Allgemeinheit entstehen – so gibt es das im Umweltrecht in Europa angewendete Vorsorgeprinzip vor. Aktuell werden deshalb alle GVO umfassend auf Risiken für Umwelt und Gesundheit geprüft. Da gentechnische Veränderungen auch unerwartete Auswirkungen auf die Pflanze und ihr Ökosystem haben können, sind diese Prüfungen besonders wichtig. So sollen beispielsweise Schäden für umliegende Ökosysteme durch invasive Eigenschaften des GVO vermieden werden. Im Falle einer Deregulierung gäbe es diese Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr. Das Vorsorgeprinzip wäre ausgesetzt, ohne dass gleichzeitig andere Sicherungsmechanismen (beispielsweise über das Haftungsrecht) etabliert wären.

4. Gerechtigkeit bei Schadensfällen

Verunreinigungen von Saatgut oder einer Ernte durch GVO sind Kontaminationen. Dadurch entsteht ein wirtschaftlicher Schaden, beispielsweise für gentechnikfrei wirtschaftende Saatgutzüchter:innen, Bäuer:innen oder Lebensmittelverarbeiter:innen. Aktuell gibt es entsprechende Haftungsregeln lediglich auf nationaler Ebene. Es wäre noch besser, wenn diese Regeln auch in der gesamten EU gelten würden. Eindeutige und verbindliche Haftungsregeln auf EU-Ebene würden dafür sorgen, dass Last, Kosten und Risiko nicht auf den gentechnikfreien Sektor abgeladen werden. Im Falle einer Deregulierung könnten aber sogar die bisher geltenden Regeln, wie sie beispielsweise Deutschland schon etabliert hat, gestrichen werden.

Für die Bio-Landwirtschaft, in der Gentechnik verboten ist, bedeutet das, dass beispielsweise Futteranlieferungen und Saatgut auf Verunreinigungen geprüft werden müsste. Selbst bei der gemeinsamen Nutzung von Maschinen mit konventioneller Landwirtschaft kann es zu Verunreinigungen kommen. Es ist fraglich, ob die Bio-Betriebe diesen zusätzlichen Belastungen standhalten können. 

Nutzen und Probleme der neuen Gentechnik

Das Bundesamt für Naturschutz hat in einer Kurzstudie (von uns übersetzt, Download hier) untersucht, welcher Nutzen den NGT Pflanzen zugeschrieben wird, die auf Zulassung warten und die nach der Neuregulierung ohne Kennzeichnung und Prüfung in Verkehr gebracht werden dürften. Die größte Gruppe dabei stellen "visuelle und olfaktorische" Verbesserungen dar, das heisst, die Früchte riechen besser oder sehen besser aus. Hier geht es beisielsweise darum, dass angeschnittenes Obst nicht braun wird, also frisch geschnitten aussieht, obwohl es das nicht ist. Andere Veränderungen zielen auf längere Lagerhaltbarkeit, wieder andere auf Resistenzen gegen Pestizide oder Schädlinge. Die kleinste Gruppe der Veränderungen soll eine verbesserte Resistenz gegen äußere Einflüsse wie Trockenheit bringen, die Pflanzen sollen also den Klimawandel besser vertragen.

Problematisch dabei: Resistenzen gegen Umwelteinflüsse können bewirken, dass Pflanzen, die bisher nicht invasiv sind, invasiv werden, sich also unkontrolliert ausbreiten, denn sie erhalten einen Vorteil gegenüber Konkurrenten. Pestizidresistenzen können sich auf Wildpflanzen ausbreiten, Schädlinge könnten sich an die Schädlingstresistenzen anpassen, wodurch wiederum deren Fraßfeinde geschädigt werden könnten und es dadurch zur Massenvermehrung der Schädlinge kommt. Insektengiftige Pflanzen können problematisch für Bestäuberinsekten werden.

Für den BUND ist selbstverständlich, dass all diese Folgen der neuen Gentechnik untersucht werden müssen, bevor manipulierte Pflanzen angebaut werden. Der Vorschlag der EU-Kommission ist daher abzulehnen.

 

Was denkt die Bevölkerung darüber?

Laut einer Forsa- Umfrage aus dem Jahr 2023 im Auftrag von Foodwatch sind die Verbraucherinnen und Verbraucher der Meinung, dass sowohl eine Risikoprüfung als auch eine Kennzeichnung stattfinden muß. 

Auf die Frage, ob eine Risikoprüfung stattfinden sollte, antworteten 96% der Befragten zustimmend.

Auf die Frage, ob eine Kennzeichnung stattfinden sollte, antworteten 92% der Befragten zustimmend.

 

Was kann ich tun?

1. Unsere Postkartenkampagne

Bestellen Sie eine beliebige Anzahl unserer Protest-Postkarten und schicken sie diese unterschrieben an die Vertretung der EU- Kommission in Berlin. Um Porto zu sparen können Sie auch mehrere Postkarten in einem Briefumschlag verschicken.

 

2. Beteiligen Sie sich an der Online- Petition

Der BUND unterstützt diese Online-Petition zweier Bäuerinnen: Neue Gentechnik: Wahlfreiheit sichern – Risiken vermeiden! | WeAct

4. Informieren Sie sich weiter

... auf der BUND Deutschland Homepage: www.bund.net/gentechnik

... auf verschiedenen anderen Internetseiten:

BUND-Bestellkorb